Baulandmanagement neu justieren für einen sozial gerechten und durchmischten Wohnungsmarkt in Heidelberg!

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen sowie der Einzelstadträt*innen von GAL und Bunte Linke

Gemeinsamer Antrag für den kommenden Gemeinderat // 40% neu gebaute Wohnflächen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein // Mietpreisbindung über 30 Jahre // Schwellenhaushalte und Wohngruppen maßgeblich gestärkt


Wie und zu welchen Konditionen wollen wir in Heidelberg künftig wohnen? Der Heidelberger Wohnungsmarkt ist durch eine ununterbrochen hohe Nachfrage und steigender Mieten stark angespannt. Preiswerter Wohnraum ist rar in Heidelberg– insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen und Schwellenhaushalten. Das führt oft dazu, dass diese Gruppen sich in den günstigeren Lagen in den „Randstadtteilen“ niederlassen oder gar ins Umland abwandern.


Wir sind uns einig: Das darf so nicht weitergehen! Daher fragen wir uns: Wie schaffen wir es also, eine soziale Durchmischung in der ganzen Stadt zu schaffen – eine Stadt für Alle?


Das ist auch die Intention der Fortschreibung des städtischen Baulandmanagements (BLM), die am kommenden Donnerstag im Gemeinderat beschlossen werden soll. Mit dieser Neujustierung sollen die strategischen Weichen für die verbindliche Schaffung für preisgebundenen und damit bezahlbaren Wohnraum vor allem für kleine Einkommen, Schwellenhaushalte und Wohngruppen in Heidelberg gestellt werden.


Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Vorlage geht allerdings den Fraktionen SPD, B’90 / Die Grünen und DIE LINKE sowie den Stadträt*innen von GAL und Bunte Linke nicht weit genug – daher fordern diese nun in einem gemeinsamen Antrag umfassende Nachbesserungen:


Damit in Heidelberg in den nächsten Jahren effizient preiswerter Wohnraum geschaffen werden kann, soll bei allen Neubauprojekten der Anteil von preisgebundenen Wohnraum auf 40% anstatt ursprünglich 30 % angehoben werden. Dies soll dann verpflichtend sein, wenn der Flächenanteil von 40% entweder für vier Wohnungen ausreicht oder eine Fläche von 300 m² übersteigt. Stadtrat Sören Michelsburg, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, resümiert: „Investor*innen soll es dabei auch möglich sein, alle Wohnungen mit Preisbindung über Landesfördermittel zu finanzieren – die Schaffung von gebundenem Wohnraum wäre somit kostenneutral. Nicht kostenneutral ist es für Vorhabenträger, für Schwellenhaushalte die Miete zu senken oder den Verkaufspreis zu senken. Hierfür gibt es keinerlei Förderungen.“


Damit der einmal geschaffene preisgünstige Wohnraum dauerhaft in Heidelberg erhalten werden kann, müssen auch die Vorgaben zur dauerhaften Bindung aus Sicht der Antragssteller deutlicher gefasst werden. So sollen 40% der entstehenden Gesamtwohnfläche für Menschen mit Wohnberechtigungsschein gebunden werden. „Dabei soll die Miete für einen Zeitraum von 30 Jahren – im Vergleich zu vorher eine Verdreifachung – auf maximal 67% der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Dies soll vor allem unverhältnismäßigen Mietpreissteigerungen und damit auch Spekulationen mit Mietwohnraum vorbeugen.“, ergänzt Bernd Zieger von der Fraktion DIE LINKE

Auch Schwellenhaushalte sollen verstärkt profitieren: Weitere 20% der entstehenden Wohnflächen sollen über das Landeswohnbauförderungsgesetz förderfähig sein – d.h. dürfen nur bis zu einer maximalen Fläche groß sein – und sich preislich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Schwellenhaushalte sollen diese Wohnungen dann mit Hilfe von Landesfördergeldern kaufen oder anmieten können. „Durch eine flächensparendere Bauweise gibt es gerade für Familien, die bisher aus Heidelberg wegziehen, passenden Wohnraum. Weniger Fläche für die gleiche Anzahl an Zimmern bedeutet am Ende eine geringere Miete oder einen geringeren Kaufpreis.“, sagte Manuel Steinbrenner von der Grünen-Fraktion


Darüber hinaus soll ein Teil der Schwellenhaushalte auch auf dem freien Markt Fuß fassen können, wollen die Antragssteller*innen, dass die Stadtverwaltung analog zur Konversionsfläche Hospital in Rohrbach eine Subjektförderung konzipiert. Dabei soll aus den Fehlern, die bei der Subjektförderung in der Bahnstadt gemacht worden sind, gelernt werden: „Bei der Subjektförderung der Bahnstadt ist zu sehen, dass die Förderprogramme nur selten zu tragen kommen und deutlich geringere finanzielle Auswirkungen haben, als man denken könnte“, zieht Judith Marggraf von der GAL Bilanz.


Daher sollen jetzt 20 % der Wohnungen auf dem freien Markt für die Subjektförderung zur Verfügung stehen und die Warmmiete ist auf maximal 30% des bereinigten Einkommens begrenzt. Die Schwellenhaushalte dürfen mit ihrem Einkommen maximal 22 % über der Berechtigungsobergrenze für einen Wohnberechtigungsschein erzielen. Das zugrundeliegende bereinigte Einkommen soll dabei wie bei der Ermittlung der KiTa-Gebührenstufe berechnet werden.


Bei sehr großen Bauprojekten sollen auch Wohn- und Baugruppen von der Mietpreisbindung profitieren. Arnulf Weiler-Lorenz (Bunte Linke) erklärt: „20% der neu entstehenden Wohnfläche sollen bei Neubauten mit einer Wohnfläche von 2500 m² zur Verfügung gestellt werden. Damit wollen wir signalisieren, dass wir gemeinschaftliche Wohnformen, die es in vor allem im Süden Heidelbergs gibt, auch in der Zukunft unterstützen und fördern wollen“


Die Antragssteller*innen sind allesamt überzeugt, dass sie mit ihrem umfassenden Antrag zur Reform des Baulandmanagements einen wichtigen Schritt in Richtung einer sozialeren Wohnungspolitik in Heidelberg gemacht haben: „Wir haben aus den wohnungspolitischen Fehlern in den letzten Jahren gelernt und bauen darauf nun mit unserem Antrag lösungs- und zukunftsorientiert auf. Bei den wenigen Projekten des BLM wird die Belastung für den städtischen Haushalt begrenzt sein. Es wird aber gleichzeitig dazu führen, dass eine bessere soziale Durchmischung in ganz Heidelberg möglich ist.“