Netiquette der Mailingliste und Gruppenchats

Netiquette der Mailingliste

des KV Heidelberg/Badische Bergstraße der Partei DIE LINKE
[Beschluss des Kreisvorstandes vom 03.04.13; mit Änderungen vom 06.08.13, 18.09.18 und 21.06.22]

Grundlagen
1) Der Kreisverband Heidelberg/Bad.Bergstraße der Partei DIE LINKE betreibt Mailinglisten und Chats, die dem Austausch unter den Mitgliedern und der Bekanntmachung relevanter Veranstaltungen, Positionierungen und anderer Beiträge dient.
2) Ziel dieser Netiquette ist es, Hinweise zu einer möglichst für alle angenehme Art der Kommunikation zu geben.
3) Die Netiquette ist für alle Nutzenden der Mailverteiler und Chatgruppen bindend.
4) Der Kreisvorstand beauftragt ein Moderations-Team, um die Netiquette durchzusetzen.
Lesbarkeit und Technik
5) Es ist bei Mails darauf zu achten einen sinnvollen Betreff zu wählen, aus denen das Thema der Mail ersichtlich ist.
6) Die Namen der Personen, die schreiben, müssen klar erkenntlich sein
7) Die Regeln der Rechtschreibung und der Grammatik sind so gut es geht einzuhalten.
8) Die Formulierung und der Inhalt der Mails sollte angemessen sein. Insbesondere sollte die Kommunikation nicht durch Unhöflichkeit oder Beleidigungen erschwert werden. Die grundlegende Regel ist: „Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.“
9) Auf Verwendung von aufgeblähte Signaturen in Mails ist zu verzichten.
Die No-Gos
Jeder Verstoß gegen einen der folgenden Punkte wird mit einer Verwarnung geahndet, sofern nicht anders angegeben. Neue Nutzer erhalten beim ersten Mal zunächst eine Warnung und werden ausdrücklich auf die Netiquette hingewiesen.
10) Beschimpfungen, Beleidigungen und Unterstellungen.
11) Unerwünschte Werbung und Spam.
12) Cross- und Mehrfach-Postings sind zu unterlassen, das heißt Mails oder Chatnachrichten, die identisch gleichzeitig an mehrere Mailinglisten oder einen anderen größeren Empfängerkreis verschickt werden (Cross-Posting). Sie werden wie Spam geahndet.
13) Das Weiterleiten von Mails oder Chatnachrichten ohne die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Verfasser an Dritte ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen und Pressemitteilungen. Bei Nachweis erfolgt der Ausschluss aus dem jeweiligen Mail- oder Chatverteiler.
14) Posten von Zeitungsartikeln ohne Kommentar oder eigenen Beitrag zu dem Thema.
15) Wer Naziparolen oder -bilder postet oder verlinkt wird sofort aus der Mailingliste ausgeschlossen.
Verfahrensregeln
16) Das Moderatoren-Team verfügt zur Umsetzung der Netiquette über vier Instrumente.
a. Eine Warnung dient dazu, Nutzer auf einen Fehltritt hinzuweisen. Die Warnung soll als Hinweis dienen und hat keine weiteren Konsequenzen.
b. Eine Verwarnung wird ausgesprochen, wenn ein eindeutiger Verstoß gegen die Netiquette vorliegt. Sie eine Gültigkeit von 12 Monaten.
c. Wenn die Moderatoren innerhalb von 12 Monaten eine zweite Verwarnung aussprechen, werden sie der betreffenden Person für zwei Wochen ausschließen.
d. Nach dem zweiten Entzug der Schreibrechte erfolgt bei einem erneuten Verstoß der dauerhafte Ausschluss aus dem jeweiligen Mail- oder Chatverteiler.
17) Wenn jemand sich von der Moderation unangemessen behandelt fühlt, so ist dies mit dem betreffenden Moderator persönlich und nicht in den Verteilern zu klären. Sollte dies zu keinem einvernehmlichen Ergebnis führen, kann die betreffende Person sich an den Kreisvorstand wenden

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